Infos zum Thema Corona

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Aktuelle Meldungen

www.brfv.de
www.pferd-aktuell.de
www.stmelf.bayern.de/coronavirus
www.corona-katastrophenschutz.bayern.de

Hinweis Stutbuchaufnahmen 2021

Nach aktuellem Stand finden die ab Donnerstag, den 29. April 2021 geplanten Stutbuchaufnahmetermine für alle Rassen statt. Meldeschluss für alle Termine ist Sonntag, der 11. April 2021 – Nachmeldungen sind NICHT möglich.
Hier finden Sie die Termine sowie die entsprechenden Anmeldeformulare für alle Rassen: Stutbuchaufnahmetermine in Bayern 2021

Bitte beachten:
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet ein Seuchenfreiheitsattest bei Anmeldung an der Meldestelle vorzulegen, das nicht älter als fünf Tage ist. Dieses Dokument darf ausschließlich von einem Veterinärmediziner ausgestellt worden sein. Den Vordruck finden Sie auf www.bayerns-pferde.de und Sie erhalten diesen zusätzlich mit Ihrem Einladungsschreiben zur gemeldeten Veranstaltung. Tierärztliches-Attest Stutbuchaufnahmen

ACHTUNG: ALLE TERMINE MÜSSEN AUFGRUND DER ANHALTENDEN CORONASITUATION UNTER AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT STATTFINDEN!!!

Ausübung von Reitsport einschließlich Reitunterricht

Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Regelungen zur Ausübung von Reitsport einschließlich Reitunterricht (siehe unten: Beitrag vom 27.04.2021) nun den aktuellen Regelungen mit Stand vom 11.05.2021 wie folgt angepasst:

Inzidenz unter 50

Wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zulassen: Kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich ohne Testnachweis.
Bedeutung für den Reitsport:  Reitsport und Unterricht kontaktfrei ohne Einschränkungen in der Reithalle und im Außenbereich möglich. Rahmenkonzept Sport des StMGP ist zu beachten.

Inzidenz 50-100

Wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zulassen: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis (POC-Antigentest, Selbsttest oder ein PCR-Test) verfügen. Die Testnachweispflicht entfällt bei vollständig geimpften und genesenen Personen im Sinne des § 1 a der 12. BayIfSMV.

Bedeutung für den Reitsport

Reitsport und Unterricht kontaktfrei in der Reithalle für Getestete, Geimpfte oder Genese möglich. Rahmenkonzept Sport des StMGP ist zu beachten.

Inzidenz über 100

Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 IfSG (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands) erlaubt. Kontaktfreier Sport in Gruppen von höchstens fünf Kindern unter 14 Jahren, wenn der Trainer ein negatives Testergebnis (Testzeitpunkt innerhalb der letzten 24 Stunden) vorweisen kann; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Nutzung von Sportplätzen ist nur unter freiem Himmel zulässig.Bedeutung für den Reitsport: Kontaktfrei. Kein Mannschaftssport. Reitsport und Unterricht ist im Freien (z.B. auf Reitplätzen, im Gelände und teil-/halboffene Hallen) möglich. 2 Personen (aus unterschiedlichen Haushalten) oder mehrere Personen aus einem Haushalt (Reitlehrer/in wird als Dienstleister nicht mitgezählt, wenn er/sie an der Ausübung nicht beteiligt ist.). 5 Kinder unter 14 Jahren, wenn der Reitlehrer oder die Trainerin ein negatives Testergebnis (Testzeitpunkt innerhalb der letzten 24 Stunden) vorweisen kann. Die Nutzung von geschlossenen Reithallen zur Ausübung von Reitsport oder Reitunterricht ist untersagt.

https://www.brfv.de/coronavirus-infos-fuer-den-pferdesport/

Rückkehr zu Gruppen-Reitunterricht ab 8. März 2021 möglich – Aktivitäten mit bis zu 20 Kindern sollen im Freien ab Inzidenz unter 100 erlaubt sein

Warendorf (fn-press)
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Bundesländer haben sich zwar auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis vorerst 28. März geeinigt, stellen jedoch Lockerungen für den Sport in Aussicht. Demnach sollen ab dem 8. März und ab einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 wieder bis zu 20 Kinder (maximal 14 Jahre alt) bzw. bis zu fünf Erwachsene aus zwei Haushalten im Freien gemeinsam kontaktfrei Sport treiben können. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 50 dürfen es bis zu zehn Personen bzw. 20 Kinder sein. Frühestens ab dem 22. März könnte auch in Innenräumen kontaktfreier Sport wieder möglich sein. Kontaktsport in Innenräumen, wie etwa Gruppenvoltigieren, stellte die Kanzlerinnenrunde ab 5. April in Aussicht. Wie die Umsetzung der Beschlüsse in den einzelnen Bundesländern aussehen wird, entscheidet sich in den kommenden Tagen. Dazu gehört auch die Frage, ob Reithallen als Innen- oder Außenraum betrachtet werden. „Diese Beschlüsse sind ein Lichtblick für alle Reitschulen, Ausbilder*innen und Reiter*innen, denn ab der kommenden Woche darf wieder Gruppen-Reitunterricht stattfinden und gemeinsam trainiert werden, wenn es die regionale Lage erlaubt. Das ist für die Vereine, Betriebe und Schulpferde überlebenswichtig“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und weist darauf hin, dass es weiterhin unabdingbar ist, die regionalen Inzidenzwerte sowie die Vorgaben der Behörden zu beachten. „Auch wir Pferdesportler*innen müssen weiterhin dazu beitragen, dass die Inzidenzwerte sinken und noch mehr Lockerungen möglich werden. Das heißt vor allem, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, betont Lauterbach. Unklar ist derzeit noch, ob die Inzidenzwerte für Landkreise und Städte oder Bundesländer gelten. Dies wird sich voraussichtlich in den einzelnen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer klären. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden diese Informationen in den kommenden Tagen sichten und aufbereiten. „Aus unserer Sicht sind Reithallen wie Außenbereiche zu betrachten, da sie in der Regel gut belüftet und nicht mit Turnhallen vergleichbar sind“, sagt Soenke Lauterbach

Folgende Informationen für den Sport gehen aus den Beschlüssen der Kanzlerin und der Regierungschef*innen der Bundesländer hervor:

Frühestens ab 8. März:

  •  Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist Individualsport (kontaktfrei) in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen bzw. 20 Kindern (bis 14 Jahre) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.* Ebenfalls ab dem 8. März ist bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Individualsport (kontaktfrei) zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, möglich.

Frühestens ab 22. März:

  • Wenn sich in einem Bundesland oder in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem 8. März 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, darf bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ab dem 22. März kontaktfreier Sport ohne konkrete Begrenzung der Personenzahl im Innenbereich und Kontaktsport im
    Außenbereich stattfinden.
  • Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann kontaktfreier Sport ohne konkrete Begrenzung der Personenzahl im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest stattfinden.

Frühestens ab 5. April:

  • Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem vorherigen Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, dürfen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden im Freien sowie Kontaktsport in Innenräumen stattfinden.
  • Bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test) möglich.

Mehr Informationen zu den Beschlüssen der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120
Die Sieben-Tage-Inzidenzen der Städte, Landkreise und Bundesländer sind im sogenannten Dashboard des Robert-Koch-Instituts einsehbar. jbc

Alle Informationen hinsichtlich der Veranstaltungen des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. im Fortlauf des Jahres 2020 finden Sie hier: Veranstaltungen im Zuchtjahr 2020

Aus dem Jahr 2020

Stellungnahme unseres Vorstandes zur aktuellen SARS-COV-2 Problematik am 01.04.2020

Liebe Mitglieder,

ich möchte an dieser Stelle kein großes Statement zu der nach wie vor bedrohlichen Corona-Pandemie abgeben. Vieles ist von vielen Menschen, Experten, politischen Vertretern, Medienvertretern, befähigten und weniger befähigten Zeitgenossinnen und Zeitgenossen bereits gesagt, mehrfach wiederholt und interpretiert worden. Fakt ist jedoch, dass keiner zuverlässig, verantwortungsvoll und seriös sagen kann, wie sich das Corona-Virus weiterentwickelt, wann es wirksame Medikamente und Impfungen dagegen gibt, wann die Infektions- und leider auch Todesrate abflachen wird, geschweige denn, ab wann wieder ein einigermaßen normales Leben eintreten kann. Genauso wenig kann verlässlich Auskunft gegeben werden, welchen Schaden wir in unseren Zuchtbetrieben nehmen und wie der gesamte wirtschaftliche Schaden in unserem Freistaat, in der Bundesrepublik, in Europa und auf der Welt sein wird. Aber jeder von uns kann mit seinem täglichen Tun und Handeln als Einzelner darauf hinwirken, dass der zu befürchtende Schaden beherrschbar bleibt. Durch Disziplin und strikter Beachtung der politisch angeordneten Maßnahmen, die unser Rechtsstaat – Gott sei Dank – zulässt.

Derzeit ist es für uns Pferdezüchter ausgesprochen schwierig, die sonst üblichen Abläufe eines Zuchtjahres umzusetzen. Zum großen Teil fanden keine Versammlungen und Hengstpräsentationen statt, hinter geplanten Stutbuchaufnahmeterminen, Fohlenprämierungs- und Auktionsauswahlterminen sowie Leistungsprüfungen stehen große Fragezeichen und eine Prognose bezüglicher Ersatztermine gleicht einem Blick in die Glaskugel. Ungewissheit pur. Alle Verantwortlichen des Landesverbandes beobachten täglich das Geschehen und die Berichterstattungen zu Corona, tauschen sich ständig untereinander aus, korrespondieren mit den zuständigen Ministerien, mit der AGS und mit der FN, um möglichst früh entscheiden zu können, wann unsere Zuchtarbeit und unser Zuchtalltag wieder aufleben darf.

An dieser Stelle spreche ich der Dachorganisation FN ein großes Lob für die schnelle und umfassende Unterstützung sowie die hervorragende Informationspolitik aus. Danke dafür.

Unser allergrößtes Interesse gilt dem Erhalt unser aller Gesundheit.

Gleichwohl dürfen wir die bereits jetzt erkennbaren wirtschaftlichen Auswirkungen auf unseren Verband nicht aus den Augen verlieren. Die in jedem Fall notwendigen und richtigen Ausgangsbeschränkungen bedeuten für uns, nicht belegte Boxen im Stallbereich, Wegfall von Leistungsprüfungen, keine Einnahmen aus Dienstleistungen. Im Gegenzug fallen Personalkosten und Infrastrukturkosten weiter an. Natürlich haben wir mit unserem Personal vereinbart, in dieser Zeit der Ungewissheit aufgelaufene Überstunden und Resturlaube abzubauen. Dennoch muss eine Mindestbesetzung zur Erreichbarkeit für unsere Züchter und zur Versorgung und Beritt der im Stall befindlichen Pferde gewährleistet bleiben. Dies ist eine echte Herausforderung. Es ist sehr erfreulich, dass unser Personal nach wie vor gesund ist und sehr motiviert alle zwangsläufigen Entscheidungen mitträgt. Auch hierfür ein ganz großes Dankeschön.

Problematisch ist es jedoch, wenn wir unsere ursächliche Aufgabe, nämlich Pferde zu züchten, wegen diverser Beschränkungen nicht leisten können oder dürfen. Wenn wir jetzt unsere Stuten nicht bedecken oder besamen lassen können, ist das Zuchtjahr 2021 ein verlorenes Jahr, das uns auch Auswirkungen für die Zukunft bezüglich künftiger Körungen und Stutbuchaufnahmen bescheren wird. Es fehlt dann einfach ein ganzer Jahrgang.

Insofern ist unser Bestreben, trotz der außergewöhnlichen Umstände die Deck- und Besamungsaktivitäten einigermaßen aufrecht zu erhalten. Den aktuellen Stand zum Thema Pferdezucht und den damit ggf. verbundenen Transport der Pferde, können Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter den FAQ’s abrufen: http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus

Ich weise Sie, liebe Züchterinnen und Züchter, inständig darauf hin, bei allen Verrichtungen in Bezug auf die Deck- und Besamungsaktivität unbedingt alle Auflagen des Infektionsschutzes und der Hygiene einzuhalten. Kein unmittelbarer Personenkontakt, kein Händeschütteln, umfassende Händehygiene, keine Aufenthalte. Beachten Sie zuverlässig die Anweisungen der Verantwortlichen der Deck- und Besamungsstationen. Und bedenken Sie, welche Konsequenzen eine Missachtung der Schutzvorkehrungen für Sie selbst und die Betreiber eines Deck- und Besamungsbetriebes nach sich ziehen kann. Behördliche Quarantäne, empfindliche Bußgelder, Betriebsschließung.

Bei allen Problemen die uns derzeit belasten, wünsche ich Ihnen erfolgreiche Stutenbelegungen.

Der Vorstand des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. hat heute entschieden alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte bis zunächst Ende Mai sowie die Landesschauen für alle Rassen am 20./21. Juni 2020 nicht durchzuführen. Dies betrifft vor allem die Stutbuchaufnahmen für alle Rassen. Diese werden nach derzeitigem Stand im Herbst nachgeholt. Definitive Planungen können erst nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen erfolgen. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie umgehend informieren sobald neue Termine feststehen. Unsere Bestrebungen sind ab Anfang Juni alle geplanten Termine durchzuführen um vor allem die Fohlenvermarktung zu gewährleisten.

Ungeachtet von Corona hatten wir uns im Landesverband vorgenommen, das im letzten Jahr stark diskutierte Thema Tierschutz in 2020 mit fundierten Beiträgen in unserem Zuchtheft Blickpunkt Zucht zu bedienen. An diesem Vorhaben werden wir, soweit uns die unplanbaren Ereignisse nicht beschränken, festhalten. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Information der Bayerischen Tierschutzbeauftragten, dass in Bayern kein Transportverbot für Pferde bei Hitze vorgesehen ist. Vorausgesetzt, die Transporte erfolgen mit der gebotenen Fürsorge für unsere Pferde und mit bedacht. Also möglichst kurze Strecken, bevorzugt in frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden, mit bedarfsorientierten Tränkepausen usw. Also alles Dinge, die wir als tierschutzbewusste Pferdeleute ohnehin schon bedenken und machen.

Nun mein größter Wunsch an Sie, Ihre Familienangehörigen, Lebenspartner/innen und lieben Vertrauten: Bleiben Sie gesund, kommen Sie gut durch diese schlimme Zeit.

Ihr

Georg Ochs
1. Vorsitzender
Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.

Stellungnahme unseres Vorstandes zur aktuellen SARS-COV-2 Problematik am 18.03.2020

Liebe Mitglieder,

das Corona-Virus hat uns fest im Griff. Wer von uns hätte vermutet, dass ein von jetzt auf gleich auftretender Krankheitserreger das Leben auf der ganzen Welt hemmt, ja nahezu zum Erliegen bringt. Zudem bis heute nicht beherrschbar ist.

Wir sehen uns mit einer ganz neuen Art von Herausforderungen konfrontiert und können noch nicht einmal die Dimension abschätzen. Aus diesem Grund haben die politisch Verantwortlichen in unserem Freistaat, allen voran Ministerpräsident Markus Söder, Verantwortung übernommen und Entscheidungen getroffen, die zumindest einen geordneten Verlauf der Pandemie sicherstellen.
Diese, teilweise sehr massiv wirkenden und einschneidenden Entscheidungen, haben einen Zweck: Die ganze Bevölkerung mit allen gebotenen Möglichkeiten und Erkenntnissen weitestgehend zu schützen. Dies ist auch unsere vordringliche Aufgabe.

Deshalb hat der Vorstand des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V., nicht nur aufgrund der gesetzlichen Lage, sondern auch aus unserer Verpflichtung und Verantwortung heraus, entschieden, alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab sofort bis zunächst 30. April 2020 auszusetzen. Dies betrifft Versammlungen, Stutbuchaufnahmen, Leistungsprüfungen, Turniere, Vorstellungs- und Fototermine, also ausnahmslos alle bis dahin geplanten Ereignisse.

Zusätzlich werden vorsorglich die Feldleistungsprüfungstermine am 5. und 6. Mai im Haupt- und Landgestüt Schwaiganger abgesagt, da die Vorbereitungszeit der Pferde bereits in naher Zukunft beginnen müsste und wir eine endgültige Entscheidung für alle weiteren Termine ab Mai zu diesem Zeitpunkt noch nicht treffen können.
Wir werden die weitere Entwicklung des Corona-Verlaufs aufmerksam beobachten, um dann, soweit sich Entspannung abzeichnet, über Ersatztermine zu beraten.

Ebenso möchte ich Sie darüber informieren, dass die Geschäftsräume des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. sowie aller Regionalverbände und das Ausbildungs-, Vermarktungs- und Leistungsprüfungszentrum München-Riem bis aus Weiteres für jeglichen Kundenverkehr gesperrt sind. Lediglich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben Zugang zu den Einrichtungen.
Die Geschäftsstelle erreichen Sie weiterhin zu den normalen Telefonzeiten und jederzeit per Email.

Zum Schutze unserer Mitmenschen, wie auch zu unserem aller Schutz bitte ich um Verständnis für diese Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich gemäß den Anweisungen und Empfehlungen der Landesregierung, der Bundesregierung und der Behörden verantwortungsvoll zu verhalten, um damit einen sehr wichtigen Solidaritätsbeitrag zur gemeinsamen Bewältigung dieser Corona-Krise zu leisten.

Ihr
Georg Ochs
1. Vorsitzender
Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.

Tagesaktuelle Informationen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN)

Die FN hat Fragen, Antworten und Informationen zum Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport zusammengestellt sowie mit Links zu weiteren Informationen vernetzt. Unter folgendem Link gelangen Sie zur Informationsseite: www.pferd-aktuell.de/coronavirus.

Tagesaktuelle Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Pensionspferdehaltung in Bayern sowie für Beschäftigte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Bayern. Unter folgendem Link gelangen Sie zur Informationsseite: www.stmelf.bayern.de/coronavirus.

Informationen zu Pferdezucht und des damit ggf. verbundenen Transports der Pferde

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in seinen FAQ’s am 01. April 2020 folgendes ergänzt:

Ist Pferdezucht erlaubt? (01. April 2020)
Erforderliche Tätigkeiten im Bereich der Pferdezucht sind weiterhin möglich. Dazu zählt auch das Belegen der Stuten durch Natursprung oder durch künstliche Besamung einschließlich des damit ggf. verbundenen Transports der Pferde. Diese sollten aber auf die derzeit notwendigen Maßnahmen beschränkt werden. Die Abstands- und Infektionsschutzregeln sind zu beachten. Deckstationen sollten einen Maßnahmenplan zur Vermeidung von Corona-Infektionen erstellen und diesen überwachen.

Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Die Bayerische Staatsregierung hat am 17. März 2020 einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Im Rahmen des Maßnahmenpaketes wurde ein neues Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie („Soforthilfe Corona“) eingerichtet. Der Antrag ist ab sofort schnell und unbürokratisch möglich. Dies betrifft auch Pferdebetriebe. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Merkblatt und unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus sowie unter www.stmwi.bayern.de. 

Übersicht_Corona-Soforthilfeprogramme der Bundesländer_27.03.2020
Merkblatt_Soforthilfe_Bayern

Mitteilung zu möglichen Verbringungsbeschränkungen im Zuge des Auftretens von SARS-CoV-2

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der sich häufenden Nachfragen hinsichtlich möglicher Verbringungsbeschränkungen für Tiere und Waren tierischen Ursprungs (insbesondere Zuchtmaterial) im Zuge des aktuellen SARS-CoV-2 Geschehens möchten wir folgendes mitteilen:

Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2. Inwiefern der grenzüberschreitende (Waren-)Verkehr dennoch auf Grund des eingeschränkten Personenverkehrs beeinträchtigt sein könnte, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMEL. Sollten an Deutschland angrenzende Mitgliedstaaten eine offizielle Mitteilung über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs von Tieren und tierischen Erzeugnissen bekanntgeben, teilt Referat 323 dies mit. Bislang liegen dem BMEL diesbezüglich keine Mitteilungen vor.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Referat 323
Tierseuchen – EU Handel, internationale Fragen

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