Elitestutbuch

Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. führt für die Rassen Dt. Sportpferd, Süddt. Kaltblut, Haflinger & Edelbluthaflinger das Elitestutbuch in Bayern.

Um eine Stute ins Elitestutbuch eintragen zu können, muss diese bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Folgend haben wir Ihnen diese zusammengestellt.

Wenn Ihre Stute die Vorraussetzungen erfüllt, können Sie die Eintragung bei uns beantragen. Füllen Sie hierzu bitte den weiter unten stehenden Antrag aus und senden diesen zusammen mit dem Pferdepass der Stute, am besten per Einschreiben, an die Geschäftsstelle.

Für weitere Fragen und Informationen rund um das Elitestutbuch steht Ihnen Hannah Schuchter unter Tel. 089/926967-401 oder Email: hannah.schuchter@lvbp.bayern.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Anforderungen

Haflinger & Edelbluthaflinger

(ab 01.01.2023)

Grundvoraussetzung:
Eintragung in das Stutbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband und
zusätzlich müssen in dem im folgenden beschriebenen Punktesystem
mindestens 10 Punkte erreicht werden
(ein Nachkomme kann nur einmal Punkte sammeln).

Punktesystem:

Nachkomme mit dem Titel „FN-Bundesprämienhengst“4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „FN-Bundesprämienstute“4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Elitehengst“4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Elitestute“4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Staatsprämienstute*“die mindestens 1 Fohlen
hat und eine Leistungsprüfung abgelegt hat
4 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Staatsprämienstute* oder
Staatsprämien*-Anwärterin“
3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „FN-Leistungshengst“ gemäß ZVO3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „FN-Leistungsstute“ gemäß ZVO3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Prämienhengst“3 Punkte
Nachkomme mit dem Titel „Verbandsprämienstute/Prämienstute“3 Punkte
Nachkomme gekörter Hengst bei einem FN-Mitgliedszuchtverband3 Punkte
Nachkomme im Stutbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband eingetragen1 Punkt
Nachkomme mit Start bei Europameisterschaften in Dressur, Springen,
Vielseitigkeit oder Fahren oder bei Weltmeisterschaften im Fahren
2 Punkte
Nachkomme (Hengste, Stuten und Wallache) mit Turniersporterfolgen,
die gemäß Zuchtprogramm des Nachkommens als Leistungsprüfung
vorgeschrieben sind
1 Punkt

Formular Elite-Stutbuch

Dt. Sportpferd

1. Eigenleistung:
• Eintragungsnote 6,5 oder höher
• Zuchtstutenprüfung (ab Geburtsjahrgang 1981) bestanden mit Wertnote 6,0 und besser;
• Zuchtstutenprüfung (ab Geburtsjahrgang 1991) bestanden mit Wertnote 7,0 und besser;
oder:
• Eigenleistungsprüfung über eigene Turniererfolge gemäß Zuchtprogramm DSP

2. Fruchtbarkeit: *
• 60% und mehr bei mindestens 3 lebensfähig geborenen Nachkommen

3. Züchterische Erfolge der Stute/Nachkommen Leistung:
entweder:
• 1 gekörter und positiv geprüfter Sohn mit endgültiger HB I Eintragung
oder:
• 2 Staatsprämien-/Bayernprämien-Töchter oder 2 Staatsprämien-/Bayernprämien-Anwärterinnen mit LP 7,2 und besser bzw. LP Sport
oder:
• 2 Nachkommen platziert in Kl. M oder höher in Dressur-, Springen-, Vielseitigkeits-,
Fahrprüfungen
oder:
• 1 Staatsprämien-/Bayernprämien-Tochter
oder:
1 Staatsprämien-/Bayernprämien-Anwärterin mit LP 7,2 und besser bzw. LP Sport
und:
1 weiterer Nachkomme platziert in Kl. M oder höher in Dressur-, Spring-, Vielseitigkeits-, Fahrprüfungen

Formular Elite-Stutbuch

Süddeutsches Kaltblut

1. Eigenleistung:
• Eintragungsnote 6,5 oder höher
• Zuchtstutenprüfung (ab Geburtsjahrgang 1981) bestanden mit Wertnote 6,0 und besser;
• Zuchtstutenprüfung (ab Geburtsjahrgang 1991) bestanden mit Wertnote 7,0 und besser;

2. Fruchtbarkeit: *
• 60% und mehr bei mindestens 3 lebensfähig geborenen Nachkommen*

3. Züchterische Erfolge der Stute/Nachkommen Leistung:
entweder:
• 1 gekörter und positiv geprüfter Sohn mit HB I Eintragung
oder:
• 2 Staatsprämien-/Bayernprämien-Töchter
oder:
• 2 Staatsprämien-/Bayernprämien-Anwärterinnen mit LP 7,2 und besser.

Formular Elite-Stutbuch

*Definition der Zuchtleistung von Stuten
Die Fruchtbarkeit von Stuten ist von hoher Wertigkeit im züchterischen Einsatz. Für die Vergabe der Staatsprämie oder auch für die Vergabe des Titels Elitestute ist das Abfohlen eines bzw. mehrerer lebensfähig geborener Fohlen die Grundvoraussetzung. Falls ein Fohlen nach der Geburt innerhalb der ersten 48 Stunden auf Grund äußerer Umstände verstirbt, so muss von einem Veterinär die grundsätzliche Lebensfähigkeit dieses Fohlens bei Geburt bestätigt werden um der Mutterstute als Zuchtleistung angerechnet werden zu können. Bitte reichen sie die entsprechende Bestätigung zeitnah an den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter weiter. Nicht lebensfähig geborene Fohlen finden keine Berücksichtigung, für das entsprechende Zuchtjahr wird der Stute kein Nachkomme angerechnet.

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