Tod der Mutterstute
Beim Verenden einer noch nicht abstammungsüberprüften Mutterstute, deren aktuelles Fohlen noch nicht registriert ist, müssen Haare mit Haarwurzel aus der Mähne der Stute gezogen und in einem verschlossen Kuvert bis zur Registrierung des Fohlens durch einen Kennzeichnungsbeauftragten sicher aufbewahrt werden. Bei der Registrierung müssen die Haare der Mutterstute dem jeweiligen Verbandsmitarbeiter übergeben werden. Diese Regelung gilt für ALLE Rassen!
Es empfiehlt sich schon vorab Haare von allen Zuchtstuten zu ziehen, in ein Kuvert zu geben und dem Pass der jeweiligen Stute beizulegen. So sind Sie abgesichert, auch wenn der erste Gedanke nach dem Verenden einer Stute nicht das Ziehen der Haare ist.
Fristgerechte Geburtsmeldung
Im Zuge der Umsetzung zuchtrechtlicher Bestimmungen besteht für Züchter/innen die Verpflichtung, Fohlengeburten binnen 28 Tagen nach der Geburt an die zuständige, staatlich anerkannte Tierzuchtorganisation zu melden. Dies kann über den elektronischen Meldeweg, durch die Nutzung des EDV-Programmes Ispferd-Online, alternativ auch per Email, Post oder Fax erfolgen. Meldeadresse ist der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.
Nachmeldegebühr
Wird die Geburt des Fohlens nicht binnen 28 Tage dem Verband gemeldet, so fallen entsprechende Verspätungsgebühren an, da durch nicht fristgerechte Geburtsmeldungen ein zusätzlicher Aufwand für den Verband entsteht und die Fohlenregistrierung für unsere Mitarbeiter/innen erschwert wird. Ab dem Jahr 2019 wird eine Verspätungsgebühr je Fohlen in Höhe von 30 Euro (bis 30. Juni 2021) und in Höhe von 50 Euro (ab dem 01. Juli 2021) bei der Geburtsmeldung nach Ablauf der Frist von 28 Tagen konsequent umgesetzt. Bitte melden Sie deshalb jede Fohlengeburt zuverlässig und fristgerecht binnen der 28-Tage-Frist. Damit unterstützen Sie einerseits ihren Landesverband als staatlich anerkannte Zuchtorganisation in der Erfüllung seiner Aufgaben und andererseits ersparen Sie sich zusätzliche Kosten. Vielen Dank für ihr Verständnis.