Bayerisches Haflinger- und Edelbluthaflinger-Fohlenchampionat 2024

Am 11. August 2024 findet auf der Olympia-Reitanlage in München-Riem das diesjährige Bayerische Fohlenchampionat der Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger mit regionalem Fohlenchampionat Oberbayern und Schwaben statt.

Zulassung und Teilnahmeberechtigung

Zugelassen sind Hengst- und Stutfohlen der Rasse Haflinger und Edelbluthaflinger des Geburtsjahrgangs 2024, die im Besitz eines Mitglieds einer der vier Regionalverbände des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. sind.

 Nennung

Meldungen erfolgen über das entsprechende Anmeldeformular an den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. Nennschluss ist der 15. Juli 2024.

 Nenngeld

30 Euro pro Fohlen – jedes weitere Fohlen eines Beschickers 10 Euro

 Boxen

Bei Benötigung einer Box bitten wir um entsprechende Rückmeldung (Boxen stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung).

 Vermarktung

Verkäufliche Fohlen bitten wir entsprechend mit der Nennung schriftlich mitzuteilen.

Richtverfahren

Die Hengst- und Stutfohlen werden getrennt nach Rasse Haflinger und Edelbluthaflinger im Einzelrichtverfahren durch die Richter im Stand sowie in der Bewegung bewertet. Dabei wird für jedes der nachfolgend genannten Merkmale eine Note zwischen 0 und 10 (ganze und halbe Noten) vergeben, die unterschiedlich gewichtet werden:

  • Typ Note x 30 %
  • Schwung und Elastizität des Bewegungsablaufs Note x 30 %
  • Gebäude, mit Korrektheit der Gliedmaßen Note x 20 %
  • Gesamteindruck und Entwicklung auch unter Berücksichtigung der Mutter Note x 20 %

 Vorstellung

Die Mutterstute ist mit Reithalfter (Trense) oder Schmuckhalfter, das Fohlen mit Fohlenhalfter vorzuführen. Beim Freilaufen während der Fohlenbewertung kann das Fohlenhalfter abgenommen werden. Auf dem Schlussring muss das Fohlen an der Hand geführt oder an der Mutterstute fixiert werden. Das sog. „Clippen“ der Pferde/Fohlen ist tierschutzwidrig und führt zum Ausschluss.

Platzierung

Die Platzierung und Rangierung der Sieger und Reservesieger richtet sich nach der errechneten Endnote. Es werden sowohl für Haflinger/Edelbluthaflinger für Hengst- und Stutfohlen Sieger und Reservesieger ermittelt und herausgestellt (Schärpenvergabe).

 Impf- und Gesundheitsstaus

Eine Teilnahme am Fohlenchampionat ist grundsätzlich nur mit einem aktuellen Influenza-impfschutz der Mutterstute (mindestens Grundimmunisierung) möglich. Sichtbar kranke Pferde und Pferde aus Beständen mit übertragbaren Krankheiten sind nicht zugelassen.

Veranstalter
Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Landshamer Str. 11, 81929 München
Tel.: 089/926967-200, Fax: 089/907405, Mail: info@bayerns-pferde.de

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