Ausschreibung
Vorauswahl zur FN-Bundeskaltblutschau vom 07. bis 09. Oktober 2022 in München-Riem
Ergebnisse
Meldeschluss: 22. Juli 2022
Alle Anmeldungen für den alten Vorauswahltermin sind UNGÜLTIG!! Bitte schriftlich per Email neu anmelden!
Nachfolgende Wettbewerbsklassen werden im Rahmen der Bundesschau Oktober 2022 ausgetragen:
Wettbewerb 3: 4-jährige und ältere Stuten Süddeutsches Kaltblut
- Wettbewerb 3/ I – 4- und 5-jährige Stuten
- Wettbewerb 3/ II – 6- und 7-jährige Stuten
- Wettbewerb 3/ III – 8-jährige und ältere Stuten
Wettbewerb 4: 5-jährige und ältere Hengste Süddeutsches Kaltblut
Für den Auswahltermin am Dienstag, den 09. August 2022 können folgende Pferde gemeldet werden:
I. Jahrgänge 2018 + 2017 Stuten Süddeutsches Kaltblut
II. Jahrgänge 2016 + 2015 Stuten Süddeutsches Kaltblut
III. Jahrgänge 2014 bis 2010 Stuten Süddeutsches Kaltblut
IV. Jahrgänge 2017 bis 2010 Hengste Süddeutsches Kaltblut
Voraussetzungen:
- Alle Pferde müssen eine Zuchtbescheinigung des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. nachweisen und im qualifizierten Zuchtbuch (SI bzw. HBI) eingetragen sein.
- Zuchtleistung: Stuten der Jahrgänge 2016 und älter müssen mindestens 1 Abfohlung*
- Hengste müssen erfolgreich leistungsgeprüft
- Stuten der Jahrgänge 2017 und älter müssen mit einer Wertnote von 6,5 oder besser leistungsgeprüft
- Bundesiegerpferde sind von allen Wettbewerben ausgeschlossen.
- Alle Pferde müssen geritten oder gefahren für das Schauprogramm der Bundeskaltblutschau in München-Riem zur Verfügung stehen.
- Für alle Pferde besteht Influenza-Impfpflicht gem. § 66.1.7 LPO. Der Equidenpass mit korrektem Nachweis des Impfschutzes ist mitzubringen und an der Meldestelle vorzuzeigen.
Anmeldung:
- Die Anmeldung muss schriftlich unter Angabe der Lebensnummer und Namen des Besitzers bis spätestens 22. Juli 2022 an den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Landshamer Str. 11, 81929 München, per E-Mail: info@bayerns-pferde.de oder per Fax: 089-907405 erfolgen.
- Nachmeldungen werden nicht
* Definition der Zuchtleistung von Stuten
Falls ein Fohlen nach der Geburt innerhalb der ersten 48 Stunden auf Grund äußerer Umstände verstirbt, so muss von einem Veterinär die grundsätzliche Lebensfähigkeit dieses Fohlens bei Geburt bestätigt werden um der Mutterstute als Zuchtleistung angerechnet werden zu können. Bitte reichen sie die entsprechende Bestätigung zeitnah an den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter weiter. Nicht lebensfähig geborene Fohlen finden keine Berücksichtigung, für das entsprechende Zuchtjahr wird der Stute kein Nachkomme angerechnet.