Ab Fohlenjahrgang 2024 gilt für die Rassen Süddeutsches Kaltblut, Haflinger und Edelbluthaflinger eine neue Regelung: Falls schon ein Befund N/N (Eltern frei) besteht, wird dieser bei abstammungs- und NICHT-abstammungsüberprüften Fohlen ausgewiesen. In jedem Fall müssen uns beide PSSM-Befunde der Elterntiere mit Lebensnummer vorliegen!
Für alle Hengste der Rasse Süddeutsches Kaltblut die sich zur Körung anmelden gilt ab sofort dieselbe Regelung.
Für alle vor 2024 geborenen Tiere, die noch kein N/N (Eltern frei) in ihrem Pass ausgewiesen haben, den Kriterien aber entsprechen, können sich die Besitzer schriftlich beim Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. melden. Nach Prüfung der uns vorliegenden Daten erhalten Sie dann einen entsprechenden Aufkleber für den Pass und der Befund wird in unserer EDV vermerkt.
Für Rückfragen steht Ihnen Hannah Schuchter unter 089/926967-401 gerne zur Verfügung.