Lebenskennzeichen bei Hengsten

Lebenskennzeichen bei Hengsten

Erläuterung und Vergaberichtlinien der Lebenskennzeichen bei Hengsten

Stuten (Stand März 2023)

Allgemeine Lebenskennzeichen von Zuchttieren

LNKzSüddeutsches KaltblutWarmblutHaflinger und Edelbluthaflinger

Hengstbuch

(HBI)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse (außer Anhänge und Fohlenbücher) eingetragen sind,
  • deren Identität (Passkontrolle und genetische Abstammung) überprüft wurde,
  • die auf einer Körung des Verbandes die Endnote von mindestens 7,2 erhalten haben, mit keiner Teilnote unter 5,0
  • vorliegendes klinisches Untersuchungsprotokoll analog zur Körung und erfüllen der Kriterien
  • die ab dem Körjahrgang 2020 (Erstkörung) auf die Erbkrankheit PSSM-Typ 1 getestet sind. (Homozygote Träger sind ausgeschlossen.)
  • Hengstleistungsprüfung laut ZBO

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches (außer Anhang und Fohlenbuch) oder einer entsprechenden Klasse eines Zuchtbuches der zugelassenen Rasse eingetragen sind,
  • deren Identität (Passkontrolle und genetische Abstammung) überprüft wurde,
  • die auf einer Körung des Verbandes die Endnote von mindestens 7,0 erhalten haben, mit keiner Teilnote unter 5,0
  • vorliegendes klinisches Untersuchungsprotokoll analog zur Körung und erfüllen der Kriterien
  • WFFS-Befund
  • Hengstleistungsprüfung laut ZBO

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der Rasse (außer Fohlenbücher und Anhänge) eingetragen sind,
  • deren Identität (Passkontrolle und genetische Abstammung) überprüft wurde,
  • die auf einer Körung des Verbandes die Endnote von mindestens 7,0 erhalten haben, mit keiner Teilnote unter 5,0
  • vorliegendes klinisches Untersuchungsprotokoll analog zur Körung und erfüllen der Kriterien
  • Hengstleistungsprüfung laut ZBO
Für eventuelle weitere Möglichkeiten beachten Sie bitte das aktuelle Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse!

Hengstbuch II

(HBII)

 

Eingetragen werden Hengste,

  • deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der Rasse (außer Anhänge und Fohlenbücher) eingetragen sind,
  • deren Identität (Passkontrolle und genetische Abstammung) überprüft wurde,
  • vorliegendes klinisches Untersuchungsprotokoll analog zur Körung und erfüllen der Kriterien
  • die nicht die übrigen Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches (außer Anhang und Fohlenbuch) oder einer entsprechenden Klasse eines Zuchtbuches der zugelassenen Rasse eingetragen sind,
  • deren Identität (Passkontrolle und genetische Abstammung) überprüft wurde,
  • vorliegendes klinisches Untersuchungsprotokoll analog zur Körung und erfüllen der Kriterien
  • WFFS-Befund

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der Rasse (außer Fohlenbücher und Anhänge) eingetragen sind,
  • deren Identität (Passkontrolle und genetische Abstammung) überprüft wurde,
  • vorliegendes klinisches Untersuchungsprotokoll analog zur Körung und erfüllen der Kriterien
Für eventuelle weitere Möglichkeiten beachten Sie bitte das aktuelle Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse!

Anhang

(AH)

Eingetragen werden Hengste,

  • deren Eltern in einem Zuchtbuch der Rasse und mindestens ein Elternteil in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind
  • und die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.

Eingetragen werden Hengste

  • deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind
  • und die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I oder II erfüllen.
Für eventuelle weitere Möglichkeiten beachten Sie bitte das aktuelle Zuchtprogramm der jeweiligen Rasse!

Fohlenbuch

(FB)

Im Jahr der Geburt werden alle im Verband gezüchteten Hengstfohlen automatisch aufgrund der eingereichten Abfohlmeldung eingetragen, deren Eltern in einem Zuchtbuch der Rasse und mindestens ein Elternteil in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind.

 

Im Jahr der Geburt werden alle im Verband gezüchteten Hengstfohlen automatisch aufgrund der eingereichten Abfohlmeldung eingetragen, deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der Rasse (außer Fohlenbücher) eingetragen sind.

Vorbuch

(VH)

 

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

  • die nicht in eine der vorstehenden Klassen für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der Rasse entsprechen,
  • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
  • die in der Bewertung der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote von mindestens 5,0 erhalten haben,
  • vorliegendes klinisches Untersuchungsprotokoll analog zur Körung und erfüllen der Kriterien
 

Durch die FN festgelegte Lebenskennzeichen

FN-Bundesprämien-hengst- Anwärter

(BPrA)*

 

 

  • Arbeitsendnote von 8,0 oder höher anlässlich einer FN-Bundesschau
  • aber noch keine Leistungsprüfung laut ZBO bzw. die entsprechenden Turniersporterfolge abgelegt hat.

 

Ein BPrA wird ein BPr,

  • wenn er die für seine Rasse im Zuchtprogramm festgelegte Leistungsprüfung mit entsprechender Endnote bzw. die Turniersporterfolge ablegt.

FN-Bundesprämien-hengst

(BPr) *

  • Arbeitsendnote von 8,0 oder höher anlässlich einer FN-Bundesschau bewertet wird
  • und eine Leistungsprüfung laut ZBO bzw. die entsprechenden Turniersporterfolge ablegt.
  • Vierjährige mit der BPr ausgezeichnete noch nicht leistungsgeprüfte Hengste, erhalten die FN-Bundesprämie erst, wenn diese bis im Kalenderjahr Ihres fünften Lebensjahres, ihre Leistungsprüfung mit einer Mindestnote von 7,5 absolvieren und endgültig in das Hengstbuch I eingetragen sind.

 

  • Arbeitsendnote von 8,0 oder höher anlässlich einer FN-Bundesschau
  • und eine Leistungsprüfung laut ZBO bzw. die entsprechenden Turniersporterfolge ablegt.

 

 

Leistungs-hengst

(LS) *

 

 

  • Eintragung in das Hengstbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband
  • und eine Hengstleistungsprüfung mit einer Endnote von 7,5 oder besser oder Turniersporterfolge gemäß Zuchtprogramm

Prämienhengst-Anwärter

(PrA) *

 

 

  • Eintragung Hengstbuch I bei einem FN-Mitgliedszuchtverband
  • und Bewertung im Rahmen einer Sammelveranstaltung (Körung/Eintragung) mit einer Gesamtnote von 7,5 oder besser und in jedem der Teilkriterien mindestens die Note 6,0

Prämienhengst (Pr) *

 

 

Ein PrA wird ein Pr, wenn er die für seine Rasse im Zuchtprogramm festgelegte Leistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von mindestens 7,5 bzw. die entsprechenden Turniersporterfolge ablegt. (wenn keine Leistungsprüfung gemäß Zuchtprogramm vorgeschrieben ist, dann kann der Hengst im Rahmen der Körung direkt Prämienhengst werden.)

Verbandsinterne bzw. Staatl. Lebenskennzeichen

Elitehengst

(E) *

Es müssen mindestens 2 der folgenden 3 Punkte erfüllt sein:

  • Zuchtwert von mind. 120 oder höher mit einer Sicherheit von mind. 70% oder höher
  • 5 Staatsprämientöchter
  • 2 gekörte und leistungsgeprüfte Söhne

 

  • eine Prämierung für ältere Hengste (ab ca. 7 Jahre)
  • Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I bei einem FN-

Mitgliedszuchtverband,

  • und mindestens 10 Punkte im festgesetzten Punktesystem (siehe Antrag)

* Die Eintragung aller mit „*“ markierten Lebenskennzeichen müssen schriftlich beim Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. (teils mittels entsprechenden Antrags/teils formlos) beantragt werden. Bitte senden Sie Antrag per E-Mail an info@bayerns-pferde.de.