Allgemeines Hengste

Allgemeines Hengste

Körung

Das Mindestalter eines Hengstes für die Körung beträgt zwei Jahre. Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, kann eine Vorauswahl der zur Körung angemeldeten Hengste stattfinden. Findet eine Vorauswahl statt, ist die Teilnahme unter anderem eine Voraussetzung für die Zulassung der Hengste zur betreffenden Körveranstaltung. Die Auswahlkommission trifft die Vorauswahlentscheidung.

Süddeutsches Kaltblut

Hengste werden zur Körung nur zugelassen, wenn
  • deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind und
  • deren Mütter im Stutbuch I des Zuchtbuches der Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind.
  • Die Hengstmütter eine Leistungsprüfung mit einer Endnote von 6,0 oder besser abgelegt haben. Alternativ muss der Hengst zum Zeitpunkt der Körung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 oder besser abgelegt haben, mit keiner Teilnote unter 5,0
Folgendes ist bei der Anmeldung miteinzureichen:
  • Anmeldeformular
  • Kopie/Scan/Bild der Eigentumsurkunde
  • PSSM-Befund mit mindestens der Lebensnummer des Hengstes. (Falls dieser dem Verband bereits vorliegt oder der Hengst aufgrund der beim Verband hinterlegten Elternbefunde PSSM Eltern frei ist, muss kein Befund miteingereicht werden). Wichtiger Hinweis: Homozygote Anlageträger der Erbkrankheit PSSM Typ 1 (PSSM/PSSM) sind von einer Körung ausgeschlossen.
Folgende Untersuchungen müssen vor der Körung gemacht werden:

(Unterlagen hierzu werden vom Verband nach Anmeldeschluss automatisch dem Beschicker zugesendet):

  • Klinisches Untersuchungsprotokoll

Für eine Abstammungsuntersuchung wird am Tag der Körung eine Haarprobe des Hengstes entnommen. Nach einem positiven Körurteil wird automatisch eine Abstammungsüberprüfung für den Hengst beauftragt.

Körablauf
  • Tierärztliche Untersuchung und Identifikation
  • Vorstellung am harten Boden
  • Einzelvorstellung an der Hand im Schritt und Trab
  • Freilauf für ausgewählte Hengste

Hierbei wird folgendes beurteilt: Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaus, Fundament einschließlich Hufe, Gangkorrektheit, Schritt, Trab

Für weitere Details beachten Sie bitte die jeweilige Körausschreibung.

Haflinger

Hengste können zur Körung nur zugelassen werden, wenn
  • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Fohlenbuch und Anhang) des Zuchtbuches der Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind,
  • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Fohlenbuch und Anhang) eines Zuchtbuches der Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind.
Folgendes ist bei der Anmeldung miteinzureichen:
  • Anmeldeformular
  • Kopie/Scan/Bild der Eigentumsurkunde
Folgende Untersuchungen müssen vor der Körung gemacht werden:

(Unterlagen hierzu werden vom Verband nach Anmeldeschluss automatisch dem Beschicker zugesendet)

  • Klinisches Untersuchungsprotokoll

Für eine Abstammungsuntersuchung wird am Tag der Körung eine Haarprobe des Hengstes entnommen. Nach einem positiven Körurteil wird automatisch eine Abstammungsüberprüfung für den Hengst beauftragt.

Körablauf
  • Tierärztliche Untersuchung und Identifikation
  • Vorstellung am harten Boden
  • Einzelvorstellung an der Hand im Schritt und Trab
  • Freilauf und Freispringen

Hierbei wird folgendes beurteilt: Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaus einschließlich Fundament, Gangkorrektheit, Schritt, Trab, Galopp, Freispringen, Gesamteindruck

Für weitere Details beachten Sie bitte die jeweilige Körausschreibung.

Wichtig: Die in der Arbeitsgemeinschaft der Süddeutschen Pferdezuchtverbände (AGS) zusammengeschlossenen, tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigungen veranstalten gemeinsame Hengstkörungen auf zentralen Plätzen. Die hierfür gemeinsam aufgestellten und vereinbarten Grundsätze sowie Regeln können abweichend sein, beachten Sie hierzu bitte die jeweilige Körausschreibung.

Edelbluthaflinger

Hengste können zur Körung nur zugelassen werden, wenn
  • deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einer dem Hengstbuch I entsprechenden Klasse eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind
  • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Fohlenbuch und Anhang) eines Zuchtbuches der Rasse eines anerkannten Zuchtverbandes eingetragen sind.
Folgendes ist bei der Anmeldung miteinzureichen:
  • Anmeldeformular
  • Kopie/Scan/Bild der Eigentumsurkunde
Folgende Untersuchungen müssen vor der Körung gemacht werden:

(Unterlagen hierzu werden vom Verband nach Anmeldeschluss automatisch dem Beschicker zugesendet)

  • Klinisches Untersuchungsprotokoll

Für eine Abstammungsuntersuchung wird am Tag der Körung eine Haarprobe des Hengstes entnommen. Nach einem positiven Körurteil wird automatisch eine Abstammungsüberprüfung für den Hengst beauftragt.

Körablauf

  • Tierärztliche Untersuchung und Identifikation
  • Vorstellung am harten Boden
  • Einzelvorstellung an der Hand im Schritt und Trab
  • Freilauf und Freispringen

Hierbei wird folgendes beurteilt: Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaus einschließlich Fundament, Gangkorrektheit, Schritt, Trab, Galopp, Freispringen, Gesamteindruck

Für weitere Details beachten Sie bitte die jeweilige Körausschreibung.

Wichtig: Die in der Arbeitsgemeinschaft der Süddeutschen Pferdezuchtverbände (AGS) zusammengeschlossenen, tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigungen veranstalten gemeinsame Hengstkörungen auf zentralen Plätzen. Die hierfür gemeinsam aufgestellten und vereinbarten Grundsätze sowie Regeln können abweichend sein, beachten Sie hierzu bitte die jeweilige Körausschreibung.

Warmblut

Hengste können zur Körung nur zugelassen werden, wenn
  • deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einer dem Hengstbuch I entsprechenden Klasse eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind und
  • deren Mütter im Stutbuch I oder einer dem Stutbuch I entsprechenden Klasse eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer anerkannten Züchtervereinigung eingetragen sind.
Folgendes ist bei der Anmeldung miteinzureichen:
  • Anmeldeformular
  • Kopie/Scan/Bild der Eigentumsurkunde
  • WFFS-Befund mit mindestens der Lebensnummer des Hengstes. (Falls dieser dem Verband bereits vorliegt oder der Hengst aufgrund der beim Verband hinterlegten Elternbefunde WFFS Eltern frei ist, muss kein Befund miteingereicht werden).
Folgende Untersuchungen müssen vor der Körung gemacht werden:

(Unterlagen hierzu werden vom Verband nach Anmeldeschluss automatisch dem Beschicker zugesendet)

  • Klinisches Untersuchungsprotokoll
  • Röntgenologische Befundung

Für eine Abstammungsuntersuchung wird am Tag der Körung eine Haarprobe des Hengstes entnommen. Nach einem positiven Körurteil wird automatisch eine Abstammungsüberprüfung für den Hengst beauftragt.

Körablauf
  • Tierärztliche Untersuchung und Identifikation
  • Vorstellung am harten Boden
  • Einzelvorstellung an der Hand im Schritt und Trab mit Freilauf und Freispringen

Hierbei wird folgendes beurteilt: Rasse- und Geschlechtstyp, Qualität des Körperbaus, Fundament Gangkorrektheit, Schritt, Trab, Galopp, Freispringen, Gesamteindruck

Für weitere Details beachten Sie bitte die jeweilige Körausschreibung.

Wichtig: Die in der DSP-GmbH zusammengeschlossenen, tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigungen veranstalten gemeinsame Hengstkörungen auf zentralen Plätzen. Die hierfür gemeinsam aufgestellten und vereinbarten Grundsätze sowie Regeln können abweichend sein, beachten Sie hierzu bitte die jeweilige Körausschreibung.

Für weitere Fragen und Informationen rund um die Körung steht Ihnen Hannah Schuchter unter Tel. 089/926967-401 oder Email: hannah.schuchter@lvbp.bayern.de jederzeit gerne zur Verfügung.