Termin: Sonntag, den 03. August 2025
Ort: Landgasthof Berghof, 87616 Wald
Richtverfahren:
Die Fohlen werden im Einzelrichtverfahren durch jeweils zwei Richter im Stand und in der Bewegung bewertet. Dabei wird für jedes der nachfolgend genannten Merkmale eine Note zwischen 4 und 10 vergeben, die unterschiedlich gewichtet werden.
Typ Note x 30 %
Schwung und Elastizität des Bewegungsablaufs Note x 30 %
Gebäude, mit Korrektheit der Gliedmaßen Note x 20 %
Gesamteindruck und Entwicklung auch unter
Berücksichtigung der Mutter Note x 20 %
Hengst- und Stutfohlen werden getrennt gerichtet. Es werden ganze und halbe Noten vergeben.
Nennungsschluss: 14. Juli 2025
Nenngeld: 20 Euro für das erste Fohlen, 10 Euro für das zweite Fohlen, jedes weitere Fohlen eines Besitzers ist frei.
Zugelassen sind Haflinger- und Edelbluthaflingerfohlen des Jahrganges 2025 aus dem bayerischen Zuchtgebiet im Besitz eines Mitglieds des Pferdezuchtverbandes Schwaben e.V.. Die Mütter der Fohlen müssen im Zuchtbuch des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. eingetragen sein.
Ein Impfschutz der Mutterstuten gegen Pferdeinfluenza wird empfohlen.
Sichtbar kranke Pferde sowie Pferde aus Beständen mit übertragbaren Krankheiten sind nicht zugelassen.
Anmeldungen richten Sie bitte schriftlich über das Anmeldeformular oder unter Angabe des Geschlechts, der Deckscheinnummer, des Geburtsdatums sowie Vater- und Muttername an den:
Pferdezuchtverband Schwaben e.V.
Landshamer Str. 11
81929 München
Tel.: 089/926 967-300/-301/-302 Fax –303
isabelle.bertsch@lvbp.bayern.de
Anmeldeformular