Vorauswahl der Rottaler 2025

Ausschreibung zur Vorauswahl der Rottaler 2025 in München-Riem für die Rottalerkörung im Februar 2026

Vorauswahl Rottaler: 19. November 2025

Veranstalter: Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.

Anmeldeschluss: 22. Oktober 2025

Teilnahmeberechtigung:

Hengste der Jahrgänge 2022 und 2023 der Rasse Rottaler sind zugelassen. Alle Hengste müssen eine Grundimmunisierung gegen Pferdeinfluenza mit regelmäßiger Auffrischung nachweisen. Zum Zeitpunkt der Vorauswahl müssen die Hengste NICHT in Schaukondition, beschlagen oder geschoren sein.

Anmeldung:

Die Anmeldung muss schriftlich mittels des Anmeldeformulars und Kopie der Eigentumsurkunde erfolgen. Der Pferdepass muss erst am Tag der Körung mitgebracht werden. Die Besitzer der Hengste müssen Mitglied im Landesverband Bayersicher Pferdezüchter e.V. und im Equidenpass eingetragen sein. Ist noch kein Besitzwechsel im Equidenpass eingetragen wird dieser automatisch bei Anmeldung von uns kostenpflichtig eingetragen.

Anmeldeformular

Ablauf:

Vorstellung auf hartem Boden, Mustern an der Hand, Freilauf

Gebühren (inklusive USt.):

Vorauswahl Rottaler LVBP                                                                         € 100,-

Box pro Tag (Stroh)                                                                                   € 50,-

Box pro Tag (Späne)                                                                                  € 65,-

Die Gebühren werden nach der Anmeldung und vor der Veranstaltung im Voraus fällig. Bei Vorliegen einer Einzugsgenehmigung wird abgebucht. Alle anderen Teilnehmer erhalten VORAB eine Rechnung. Für Nachmeldungen wird lt. unserer aktuellen Gebührenordnung die 2-fache Gebühr erhoben! Bei Abmeldung/Nichterscheinen fallen 50% der Gebühr an.

Allgemeine Hinweise:

Hengste, bei denen die Tasthaare am Kopf entfernt bzw. die Haare in den Ohren ausgeschnitten wurden, werden von der Körung ausgeschlossen. Eine Kontrolle hierzu erfolgt am Tag der Körung durch einen Veterinärmediziner.

Medikationskontrollbestimmungen: Zur Körung nicht zugelassen sind Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein verbotenes Arzneimittel gemäß der Listen und Durchführungsbestimmungen der jeweils gültigen LPO (Teil C Rechtsordnung – FN Anti-Doping- und Medikationskontroll-Regeln für den Pferdesport – ADMR) verabreicht wurde, sowie Hengste an denen zur Beeinflussung der Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft eine Manipulation vorgenommen wurde, unabhängig vom Verschuldner/Verursacher. Die Bewertungskommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stichproben anzuordnen.

Die Boxen sind mit Stroh eingestreut. Späne-Boxen müssen separat angemeldet werden. Futter ist selbst mitzubringen.

Alle erforderlichen Informationen und die notwendigen tierärztlichen Unterlagen senden wir nach Anmeldeschluss zu.

Anmeldung, Boxenreservierung und Fragen richten Sie bitte an:

Landesverband Bayer. Pferdezüchter e.V.
Hannah Schuchter
Landshamer Str. 11
81929 München
Tel. 089/926967-401 Fax 089/907405
Email: hannah.schuchter@lvbp.bayern.de

 

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