Umressortierung
Der Bayerische Landtag hat bereits am 08. November 2023 beschlossen, dass die Zuständigkeit für Veterinärkontrollen und Tierschutz in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) übertragen wird. Im StMELF wurde hierfür ein eigenes Referat, Referat L7 für Veterinärangelegenheiten und Tierschutz geschaffen.
Damit übernimmt das StMELF die systematischen Konditionalitäts-Kontrollen im „weißen Bereich“ (Lebensmittel-, Futtermittelsicherheit und Tierschutz) sowie die rechtlich-materielle Zuständigkeit bei der Tierschutz-Nutztier-Haltungsverordnung.
Aufgaben des Neuen Referats:
- Steuerung der systematischen Konditionalitätskontrollen im weißen Bereich, Teil der EU-Zahlstelle
- 8 Prüfteams an ÄELF, zentrale Fachaufsicht an der FüAk
- Fachangelegenheiten der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (ohne Vollzugsaufgaben)
- Federführung bei Rechtssetzung (BundesVO), Austausch mit Verbänden, Kommunikation/Abstimmung mit StMUV und Bundesministerium, Bundesrat
- Vollzug bleibt beim StMUV
- Tiergesundheit in der landwirtschaftlichen Erzeugung
- L 7 gewährleistet Informationsfluss StMUV – StMELF bei der staatlichen Tierseuchenbekämpfung (Zuständigkeit für Tierseuchenbekämpfung bei StMUV)
- Veterinärangelegenheiten in der Landwirtschaft
- Fragen zum Veterinärrecht (in Abstimmung mit dem StMUV und den Fachreferaten im Haus)
- Grundsatzfragen des Tiergesundheitsdienstes
- Fachliche Ausrichtung und Begleitung von Projekten
Die ausführlichen Informationen zu den Umstrukturierungen finden Sie hier.