Jubiläumsprämierung 75 Jahre Haflingerzuchtvereinigung Oberland e.V.

am 29. September 2024 in Bad Feilnbach, Beginn 10.00 Uhr

Die Haflingerzuchtvereinigung Oberland e.V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Pferdezuchtverband Oberbayern e.V. am 29. September 2024 in Bad Feilnbach eine Genossenschaftsprämierung für Stuten der Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger.

Zugelassen sind alle Stuten der Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger, die im Besitz eines Mitglieds der Haflingerzuchtvereinigung Oberland e.V. und beim Pferdezuchtverband Oberbayern e.V. in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen sind (Ausnahme: Klasse I und II).

Klasseneinteilung:

 

I           2-jährige Stuten                      Jahrgang 2022
II          3-jährige Stuten                     Jahrgang 2021
III         4-5jährige Stuten                  Jahrgang 2020/2019
IV        6-7jährige Stuten                    Jahrgang 2018/2017 mit mind. einer Abfohlung
V         8-9jährige Stuten                    Jahrgang 2016/2015 mit mind. zwei Abfohlungen
VI        10-jährige Stuten u. älter      Jahrgang 2014 u. älter mit mind. drei Abfohlungen
VII       Familiensammlungen           Stuten mit mindestens zwei direkten Nachkommen, wobei der jüngste Nachkomme mindestens zwei Jahre alt sein muss oder drei direkte Nachkommen einer Stute.
VIII      Jungzüchterklasse                Herausbringen und Vorstellen eines Pferdes

 

ab ca. 18.30 Uhr Schauprogramm mit anschl. Züchterabend

 

Der Veranstalter behält sich vor, aus gegebenem Anlass die Klasseneinteilung kurzfristig zu ändern.

Sichtbar kranke Pferde und Pferde aus Beständen mit auf diese Tierart übertragbaren Krankheiten sind nicht zugelassen. Bei Bedarf werden Vorführer zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Durch die Anmeldung zur Schau unterwirft sich jeder Pferdebesitzer/Teilnehmer den Anweisungen der Schauleitung. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits, den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Vorführer, Pferde und Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht „Gehilfen“ im Sinne des §278 und 831 BGB. Die Vorführer und Pferdebesitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und deren Einrichtungen verursachen. Beim Veranstalter besteht eine Veranstalterhaft-pflichtversicherung.

Die Meldegebühr beträgt 15 Euro pro Stute.

Die schriftliche Nennung erfolgt bis 01. September 2024 durch Übersendung einer Kopie der Eigentumsurkunde mit Angabe der Beschickerdaten an den

Pferdezuchtverband Oberbayern e.V.,
Landshamerstr. 11, 81929 München,
Fax: 089/926967-303,
Email: renate.berndtke@lvbp.bayern.de

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