Vom 29. Mai bis zum 01. Juni 2025 findet auf dem Fohlenhof in Ebbs (AUT) die Haflinger Weltausstellung des Haflinger Pferdezuchtverbandes Tirol (HPT) in Zusammenarbeit mit der Haflinger Welt- Zucht- und Sportvereinigung (HWZSV) statt.
Es handelt sich um eine Zuchtschau für Pferde der Rasse Haflinger. Die Vorstellung der Pferde erfolgt an der Hand in Einzelbewertung. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, Sammlungen, Generationenfolgen usw. zu erfassen und zu präsentieren.
- Teilnahmeberechtigte Haflingerpferde
Teilnahmeberechtigt sind im Zuchtbuch von Mitgliedsorganisationen der HWZSV eingetragene Haflingerpferde (bis 1,56%).
- Gekörte Haflingerhengste im Alter von drei und vier Jahren.
- Gekörte Haflingerhengste ab dem Alter von fünf Jahren mit positiv abgelegter Hengstleistungsprüfung (HLP als 30-Tage-Stationstest).
- Haflingerjungstuten im Alter von einem bis drei Jahren.
- Haflingerstuten mit Fohlen bei Fuß.
- Haflingerstuten ohne Fohlen.
Aus Gründen der tierschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland und der Diskussionen in Bezug auf die Leitlinien zu Umgang und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten werden aus Deutschland folgende Pferde/Stuten nicht zur Haflinger Weltausstellung nach Ebbs entsendet:
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Jährlinge und zweijährige Stuten – d.h. alle Pferde mit dem Geburtsjahr 2024 und 2023.
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Hochtragende und Fohlen führende Stuten mit folgenden Vorgaben: das errechnete Geburtsdatum muss entweder 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung (d.h. das offizielle Deckdatum muss vor dem 29. April 2024 liegen) oder 2 Monate nach Beginn der Veranstaltung sein.
- Anmeldung
Die Anmeldung der Pferde erfolgt durch die Mitgliedsorganisationen direkt beim Veranstalter. Der Anmeldung beizulegen ist eine Kopie des Pferdepasses mit Nachweis von mindestens sechs Vorgenerationen. Bei trächtigen Stuten ist der Fohlenvater anzugeben. Bei Hengsten ab dem Alter von fünf Jahren ist das Ergebnis der Hengstleistungsprüfung beizulegen.
Folgende Fristen werden festgelegt und sind ausnahmslos einzuhalten:
Anzahlmäßige und namentliche Nennung von Pferden und Besitzern pro Nation bis zum 28. Februar 2025.
- Nominierung der teilnehmenden Pferde
Alle teilnehmenden Pferde sind vorab, von beauftragten Personen der jeweiligen Mitgliedsorganisation zu besichtigen bzw. zu nominieren.
- Beurteilung der Pferde
Es erfolgt bei allen Ausstellungspferden eine kommissionelle Einzelbeurteilung am Vorführdreieck – als Richterkommission fungieren national anerkannte und von der HWZSV beauftragte Zuchtrichter. Pro 30 Ausstellungspferde, wird ein/e Zuchtrichter/in nominiert und vom Veranstalter eingeladen, also gesamt 20 Zuchtrichter/innen aufgeteilt auf fünf Vorführdreiecken. Die Beurteilung der Pferde erfolgt nach dem 11-Punkte-Wertnotensystem. Der Ablauf und Modus wird von der „Schauleitung“, die aus dem Präsidenten der HWZSV und jeweils einem/r Vertreter/in von der ANACHRAI Italien und der ARGE Haflinger Österreich besteht, überwacht.
Die Klassen werden im Hauptring (Arena) gereiht und die jeweiligen Sieger, Reservesieger und zweiten Reservesieger ermittelt. Daraus werden Weltsieger und Weltreservesieger in fünf Kategorien gekürt:
- Weltsiegerhengst Zuchthengst
- Weltsiegerhengst Zuchthengst jung
- Weltsiegerin Zuchtstuten
- Weltsiegerin Zuchtstuten jung
- Weltjungendsiegerin
- Nationensieger
- Nenngebühr
Das Nenngeld pro Ausstellungspferd beträgt 300 Euro darin inkludiert sind die Start-, Stall- und Raufuttergebühr.
Die Nenngebühr muss gesammelt von der jeweiligen Organisation bis spätestens 28. März 2025 direkt beim Veranstalter entrichtet werden. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Nenngebühr wirksam, spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Nichtteilnahme oder Abmeldung nach dem 01. April 2025 wird die Nenngebühr nicht mehr rückerstattet.
- Unterbringung der Pferde
Es werden alle Pferde in Boxen untergebracht. Die Unterbringung der Stuten erfolgt in Zeltstallungen, jeweils nach Nationen aufgeteilt. Hengste werden in eigenen Stallungen untergebracht.
Das Ausstellen der Pferde erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Es wird bereits jetzt schon darauf hingewiesen, dass alle Stallzelte und Stallungen in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr geschlossen und auch für Pferdebesitzer oder deren Beauftragte nicht zugänglich sind – dies gilt zum Wohl der Pferde.
- Veterinärbestimmungen und Hufbeschlag
Die Veranstaltung wird von der Landes- und Bezirksveterinärbehörde durch Anwesenheit einer Amtstierärztin/eines Amtstierarztes überwacht. Pferde mit Anzeichen von Krankheiten werden ausnahmslos zur Veranstaltung nicht zugelassen – sie dürfen nicht auf das Ausstellungsgelände gebracht werden.
Alle teilnehmenden Pferde benötigen:
- Aufrechter Impfschutz gegen Pferdeinfluenza (EIV): Mindestens 1. und 2. Grundimmunisierung im Abstand von 4 bis 6 Wochen, wobei die 2. Impfung nicht jünger wie acht Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.
- Aufrechter Impfschutz gegen Herpes – Virusabort (EHV 1 und EHV 4): Mindestens 1. und 2. Grundimmunisierung im Abstand von 4 bis 6 Wochen, wobei die 2. Impfung nicht jünger wie acht Tage und nicht älter als sechs Monate sein darf.
Zusätzliche Vorgabe für Pferde, welche nicht aus Österreich anreisen:
- Einreise ausschließlich mit einer 30-Tage gültigen Veterinärbescheinigung TRACES „EQUI-INTRA-IND“ für Equiden gem. Artikel 92/2/a der VO (EU) 2020/688 (Versandort = Bestimmungsort, berechtigt innerhalb der Gültigkeit die Rückkehr in den angeführten Abgangsbetrieb).
- Nachweis eines Coggins-Tests (EIA) mit negativem Ergebnis (Vorlage des Befundes und/oder Eintragung im Equidenpass – Gültigkeit ein Jahr).
Der Pferde-/Equidenpass muss beim Einlass in das Veranstaltungsgelände abgegeben werden. Hier erfolgt auch ein veterinärmedizinischer Eingangscheck.
Pferde dürfen keinesfalls an den hinteren Hufen beschlagen sein. Pferde die auch an den Hinterhufen beschlagen sind, werden beim Eingangscheck zurückgewiesen.
Die vollständige Ausschreibung finden Sie im Internet unter www.haflinger-tirol.com und www.haflinger-world.com.
Der Nennschluss ist am 06. Januar 2025.
Anmeldungen richten Sie bitte ausschließlich per Email unter Angabe der Lebensnummer, Name des Pferdes, Besitzer und der Züchternummer an Annette Geiger unter annette.geiger@lvbp.bayern.de.
Es können nur eingetragene Stuten mit einer Mindesteintragungsnote von 7,3 und gekörte Hengste angemeldet werden. Noch nicht eingetragene 3-jährige Pferde werden vorbesichtigt.