Nach aktuellem Stand finden die ab Montag, den 02. Mai 2022 geplanten Stutbuchaufnahmetermine für alle Rassen statt. Meldeschluss für alle Termine ist Sonntag, der 13. April 2022 – Nachmeldungen sind nach Gebührenordnung möglich.
Hier finden Sie die Termine sowie alle Kataloge und Ergebnisse der Stutbuchaufnahmetermine in Bayern 2022
Vorauswahl zur FN-Bundeskaltblutschau vom 07. bis 09. Oktober 2022 in München-Riem
Nachfolgende Wettbewerbsklassen werden im Rahmen der Bundesschau Oktober 2022 ausgetragen: […Weiter]
am Sonntag, 24. Juli 2022 in Aufroth
auf der Reitanlage des Pferdesportverbandes Niederbayern/Oberpfalz e. V.,
Münstererstr. 17, 94356 Kirchroth/Aufroth
Anmeldeschluss: Montag, 02. Juli 2022
10.00 Uhr Haflinger- und Edelbluthaflinger Fohlenchampionat
10.00 Uhr Süddt.Kaltblut Fohlenchampionat
Getrennt auf zwei Ringen
– zugelassen sind:
Haflinger-Edelbluthaflingerfohlen und Kaltblutfohlen
Hengst- und Stutfohlen des Jahrganges 2022 und von Mitgliedern des Pferdezuchtverbandes Niederbayern/Oberpfalz e.V. vorgestellt und bayerisch registriert werden. Die Fohlen sollen mindestens ca. 6 Wochen alt sein! Die Mutter des Fohlens muss im Hauptstammbuch bzw. Stutbuch/Hauptabteilung eingetragen sein. Die Vorstellung der Fohlen erfolgt nach Alter, Rasse und Geschlecht getrennt.
Die notenbesten Fohlen werden auf dem Endring vorgestellt. Die platzierten Fohlen erhalten einen Eintrag in den Pferdepass. Alle Teilnehmer erhalten eine Stallplakette.
Vorstellung:
Die Mutterstute ist mit Reithalfter, das Fohlen mit Stallhalfter vorzuführen. Im Schrittring muss das Fohlen geführt oder am Bauchgurt der Mutter vorgestellt werden.
Noten
Die Noten werden folgendermaßen vergeben:
Typ/Wuchs 30% – Schwung-Elastizität 30/ – Gebäude/Korrektheit d.G. 20% – Gesamteindruck mit Mutter 20% – Gesamtpunkte
Allgemeines:
Kleiderordnung der Vorführer: Tracht erwünscht
Zeiteinteilung: Diese wird Ihnen nach Anmeldeschluss zugeschickt.
Sonstiges:
Die Vorstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und der Grundstückseigentümer übernehmen keinerlei Haftung
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Aussteller eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss. Für Schäden an Dritten oder Sachschäden haftet der Aussteller.
Sichtbar kranke Pferde oder Pferde aus Beständen mit übertragbaren Krankheiten sind aus veterinärhygienischen Gründen nicht zugelassen.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist nur nach bereits erfolgter Geburtsmeldung gültig und erfolgt schriftlich, ein entsprechendes Formular finden Sie unter-> www.bayerns-pferde.de -> Service -> Formulare. Dieses senden Sie bitte bis spätestens 02. Juli 2022 an den
Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e. V.
Außenstelle Landshut
Klötzlmüllerstr. 1
84034 Landshut
Tel: 089/926 967 -209
Fax: 0871/61036
email:
Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 tritt ab dem 04. März 2022 die 3G-Regelung (geimpft- genesen-getestet) bezüglich des Besuches von Gaststätten in Kraft. Somit können die geplanten Jahreshauptversammlungen der Regionalverbände mit Neuwahlen unter diesen Bedingungen stattfinden. Wir bitten daher alle Mitglieder, die hierzu erforderlichen Nachweise mitzuführen.
Hierzu zählen der Personalausweis und
ein vollständiger Impfnachweis
⇒als vollständig geimpft gilt man aktuell entweder mit zwei Impfdosen oder einer Impfdosis plus einer überstandenen Infektion. Als Beleg für eine vollständige Impfung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) anerkannt.
Ab folgenden Zeiträumen gilt die vollständige Impfung:
– nach zwei Impfdosen: nach 14 Tagen
– nach Infektion und anschließend einer Dosis: sofort
– nach einer Dosis und anschließender Infektion: ab dem 29. Tag
oder
ein Nachweis des Genesenen-Status nach einer COVID 19 Infektion
⇒Genesenen-Status haben alle Ungeimpften, deren Infektion mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt. Als Beleg für eine Genesung wird ein ärztlicher Testnachweis (z.B. ein PCR-Labortest) auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone akzeptiert).
oder
ein aktueller negativer Testnachweis einer offiziellen Teststation (Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt, PCR-Test, max. 48 Stunden alt)
Der „Nachtermin“ bietet für alle zur Körung anstehenden Junghengste bzw. auch zur Anerkennung vorzustellenden Hengste am 18. Februar 2021 eine „letzte Chance“ für die Decksaison 2022 in das Hengstbuch des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. eingetragen zu werden.
Hier finden Sie die Teilnehmerliste: Teilnehmerliste_NK_2022
Hier finden Sie die Ergebnisliste: Ergebnisliste_Nachkoerung 2022
Wir bitten um Verständnis, dass zum Nachkörtermin für alle Rassen am 18.02.2022 in München-Riem auch nach den bekanntgewordenen Lockerungen für Sport- und Kulturveranstaltungen in Bayern keine Zuschauer zuglassen werden können.
Nach Rücksprache mit dem für uns zuständigen Kreisverwaltungsreferat in München, befinden sich die Auflagen für die Durchführung mit Zuschauern in einem Bereich, der leider nicht erfüllt werden kann.
Die Teilnehmer haben bereits Anschreiben mit allen Informationen und Bedingungen zur Akkreditierung (2G-Regel) erhalten. Nur diese Personen erhalten vor Ort an der Akkreditierungsstelle ein Einlassband. Allen weiteren Personen vor Ort wird der Zugang zur Veranstaltung nicht gewährt. Sicherheitspersonal vor Ort kontrolliert die Einhaltung und den Einlass. Wir bitten hierfür um Verständnis und um dringende Einhaltung dieser Maßnahmen.
Der Livestream zur Veranstaltung beginnt um 09.30 Uhr mit dem ersten Freilaufen in der Olympia-Reithalle.
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