Wir bitten Sie folgende Punkte für die Anmeldung zur WB-Fohlenprämierung/Auktionsauswahl zu beachten:
Die Anmeldung zum Prämierungstermin kann nur erfolgen wenn folgende Kriterien erbracht werden:
Bestätigung der Bedeckung des Hengsthalters mit Stempel und Unterschrift. Falls der Hengsthalter die Bedeckung im Vorjahr online gemeldet hat ist Stempel und Unterschrift hinfällig. Laut Zuchtbuchordnung muss die Bedeckungsmeldung bis Ende November eines jeden Jahres vom Hengsthalter erfolgen. Bitte weisen Sie Ihren Hengsthalter darauf hin, da sonst keine Geburtsmeldung erfolgen kann!
Die Geburtsmeldung (innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt des Fohlens) erfolgt online oder schriftlich unter Angabe des Geschlecht, des Geburtsdatums, dem Verlauf und der Unterschrift des Stutenbesitzers!
Um dem Hengsthalter eine korrekte Bedeckungsmeldung an den Verband zu ermöglichen, bitten wir vorab um Klärung der Besitzverhältnisse bzw. Abweichungen mit unserer Datenbank! Hierzu stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.